Allgemeine Geschäftsbedinungen
Vertragspartner
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen dem Veranstaltungsservice vertreten durch Justus Löchte und ihren Vertragspartnern [Auftraggebern].
1. Vertrag
Verträge zwischen dem Veranstaltungsservice Justus Löchte und ihren Auftraggebern entstehen durch
- Annahme eines schriftlichen Angebotes
- schriftlicher Vertrag
- das gesprochene Wort
1.1 Angebot:
Die erstellten Angebote verlieren nach 14 Tagen ihre Gültigkeit und müssen bei Bedarf neu angefordert werden.
1.2 Unverbindliche Reservierung:
Eine unverbindliche Reservierung eines Veranstaltungstermines kann kostenlos für 14 Tage erfolgen und kann schriftlich oder telefonisch verlängert werden!
2. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung
Ein Rücktritt seitens des Auftraggebers ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:
Stornierungen seitens des Veranstalters:
- bis 10 Wochen vor dem Event 35% der Auftragssumme
- bis 4 Wochen vor dem Event 50% der Auftragssumme
- bis 1 Woche vor dem Event 60% der Auftragssumme
- weniger als 7 Tage 70% der Auftragssumme
- am Tag vor bzw. am Tag des Events 80% der Auftragssumme
Ausnahmen:
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Auftraggeber zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.
Ein Rücktritt seitens dem Veranstaltungsservice Justus Löchte ist möglich durch höhere Gewalt, wie z.B. Technisch bedingte Ausfälle, Krankheit, Unfall, Tod. Der Veranstaltungsservice wird in so einem Fall alles in seiner Macht mögliche tun, um dem Auftraggeber gleichwertigen Ersatz zu stellen (ausgenommen Tod).
Der Veranstaltungsservice wird den Auftraggeber so früh wie möglich über den Ausfall informieren und innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe einen geeigneten Nachweis über den Ausfallgrund erbringen, z.B. ärztliches Attest.
3. Preise
Preise vom Veranstaltungsservice Justus Löchte verstehen sich in EURO und enthalten nach Kleinunternehmerstatus gem. §19 UStG keine Umsatzsteuer und weise diese daher nicht aus. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen am Tag der Lieferung/Leistung gültige Preise zur Anrechnung.
4. Auftrittsdauer:
Der Aufbau der Anlage erfolgt wie vereinbart. Die Auftrittsdauer des DJ’s beginnt, wenn nicht anders vereinbart mit dem Laufen der Musik und endet wie in der "Verbindlichen-Buchung" vereinbart. In der Auftrittsdauer ist der Auf- und Abbau nicht enthalten, es handelt sich hierbei um die reine Auftrittsdauer. Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung der Auftrittsdauer auch während der Veranstaltung noch möglich. Jede weitere angefangene Auftritts-Stunde wird mit 100€ verrechnet. Maximal sind jedoch nur 3 Verlängerungsstunden pro Veranstaltung möglich.
5. Technische Voraussetzung / Anforderungen
Stromanschluss:
- Mindestens eine stabile und geerdete 16A Stromversorgung nahe der DJ-Position.
Platz und Aufbaufläche:
- Ausreichend Platz für den DJ-Tisch oder -Stand, DJ-Ausrüstung, Lautsprecher und Beleuchtung.
- Eine ebene und stabile Fläche, um die Ausrüstung sicher aufzustellen.
Schutz vor Witterungseinflüssen:
- Falls die Veranstaltung im Freien stattfindet, muss der DJ und die Ausrüstung vor Regen, Feuchtigkeit und direkter Sonneneinstrahlung geschützt sein.
6. Gema
Der Veranstalter ist selbstständig für die Anmeldung des Events bei der GEMA (www.gema.de) zuständig und trägt alle anfallenden Kosten betreffender Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen.
7. Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den Veranstaltungsservice Justus Löchte verursacht worden ist.
Für Schäden am Equipment und Musikdatenträgern vom Veranstaltungsservice Justus Löchte, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter.
Sofern der Veranstaltungsservice Justus Löchte durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
8. Gage
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vereinbarte Gage laut Vertrag bzw. mündlicher Absprache an den Veranstaltungsservice Justus Löchte nach erbrachter Dienstleistung in vereinbarter Form (Bar bzw. Überweisung) zu zahlen. Bei der Zahlungsart Überweisung ist die Gage innerhalb von 7 Werktagen an den Veranstaltungsservice Justus Löchte zu entrichten, ansonsten behält es sich der Veranstaltungsservice Justus Löchte vor, eine Mahngebühr von 5% der Gage zu erheben.
9. Erstellung und Nutzung von Ton-, Bild- bzw. Videomaterial
Mit erfolgreicher Erfüllung einer Leistungsbuchung erteilt der Auftraggeber das Recht an den Veranstaltungsservice Justus Löchte, das von ihm ausgerichtete Event in Ton und Bildmaterial festzuhalten. Das Material darf vom Veranstaltungsservice Justus Löchte im Umfang sämtlicher Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte zur Eigenwerbung in digital- und printform verwendet werden.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende.
11. Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.